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Geschaeftsbedingungen

Geschaeftsbedingungen

Euroinmo S.L.

Geschäftsbedingungen

1. Angebote und Informationen
Unsere Angebote, insbesondere Angaben zu vermietbaren Wohnungen und Gewerbeflächen, haben wir auf der Grundlage von
Informationen zusammengestellt, die wir von Dritten erhalten haben. Sie werden von uns vor Herausgabe auf Plausibilität
geprüft. Dennoch können wir keine Haftung für Schäden übernehmen, die sich aus eventuellen Fehlinformationen ergeben.

2. Provisionen
Gemäß unserem Hauptgeschäftszweck, der nicht in der Vermietung von Ferienobjekten liegt, sind die meisten von uns angebotenen zu mietenden
Objekte provisionsfrei. Der Kunde kann davon ausgehen, dass für eine Wohnung, die in der Angebotsliste der Internetseite oder
in einem ausdrücklich an diesen Kunden gerichteten Angebot keinen anderslautenden Hinweis enthält, tatsächlich keine Provision fällig wird.

Bei Objekten, die zum Kauf angeboten werden ist grundsätzlich die Maklercourtage fällig. Die Höhe wird entweder beim Angebot
mit angegeben oder individuell verhandelt. Fehlt diese Angabe völlig, so ist von folgenden Sätzen auszugehen:
Kauf 5% vom Kaufpreis mindest aber 5.000.-- Euro und damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.

Miete bei Gewerbeobjekten 2 Monatsmieten kalt .
An- oder Vorkaufrecht 1% vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert
Übertragung von Erbbaurechten
je 2% auf den über die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins (vom Erbbauberechtigten
sowie vom Grundstückseigentümer).
Die Provision wird 14 Tage nach Rechnungslegung fällig, frühestens jedoch bei Rechtskräftigkeit des Kaufvertrages. Der Provisionsanspruch
erlischt nicht, wenn der Vertrag wegen des Eintrittes einer auflösenden Bedingung erlischt oder vom entsprechenden
Kunden ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, das dieser zu vertreten hat.
Entscheidend für unseren Provisionsanspruch ist die durch uns (durch Herstellung des Kontaktes) herbeigeführte Möglichkeit
des Vertragsabschlusses bezüglich des angebotenen Objektes bzw. eines Bestandteils der Objektgruppe. Vorkenntnis sind geeignet
glaubhaft zu machen und uns spätestens bis 7 Tage nach Zugang des Angebotes schriftlich mitzuteilen. Bei Unterlassung
dieser Anzeige bleibt unser Provisionsanspruch bestehen.
Objekte, die konkret an einen bestimmten Adressaten gerichtet sind, dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an
Dritte weitergegeben werden. Der ursprüngliche Adressat haftet für die Courtage und tritt diesbezüglich auf, als hätte er selbst
den Kaufvertrag abgeschlossen.
Wir sind berechtigt, im Rahmen eines Provisionsgeschäftes auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden. Der Kunde ist
verpflichtet, uns unaufgefordert unverzüglich über den Fortgang der Verhandlungen sowie über einen Vertragsabschluß zu
informieren.
3. Ergänzende Regelungen
1. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige wirksame Regelung, die
die unwirksame mit der größtmöglichen Näherung erreicht.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vinaros/Castellon, soweit dies gesetzlich zulässig ist.