Euroinmo S.L.
Geschäftsbedingungen
1. Angebote und Informationen Unsere Angebote, insbesondere Angaben zu vermietbaren Wohnungen und Gewerbeflächen, haben wir auf der Grundlage von Informationen zusammengestellt, die wir von Dritten erhalten haben. Sie werden von uns vor Herausgabe auf Plausibilität geprüft. Dennoch können wir keine Haftung für Schäden übernehmen, die sich aus eventuellen Fehlinformationen ergeben.
2. Provisionen Gemäß unserem Hauptgeschäftszweck, der nicht in der Vermietung von Ferienobjekten liegt, sind die meisten von uns angebotenen zu mietenden Objekte provisionsfrei. Der Kunde kann davon ausgehen, dass für eine Wohnung, die in der Angebotsliste der Internetseite oder in einem ausdrücklich an diesen Kunden gerichteten Angebot keinen anderslautenden Hinweis enthält, tatsächlich keine Provision fällig wird.
Bei Objekten, die zum Kauf angeboten werden ist grundsätzlich die Maklercourtage fällig. Die Höhe wird entweder beim Angebot mit angegeben oder individuell verhandelt. Fehlt diese Angabe völlig, so ist von folgenden Sätzen auszugehen: Kauf 5% vom Kaufpreis mindest aber 5.000.-- Euro und damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.
Miete bei Gewerbeobjekten 2 Monatsmieten kalt . An- oder Vorkaufrecht 1% vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert Übertragung von Erbbaurechten je 2% auf den über die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins (vom Erbbauberechtigten sowie vom Grundstückseigentümer). Die Provision wird 14 Tage nach Rechnungslegung fällig, frühestens jedoch bei Rechtskräftigkeit des Kaufvertrages. Der Provisionsanspruch erlischt nicht, wenn der Vertrag wegen des Eintrittes einer auflösenden Bedingung erlischt oder vom entsprechenden Kunden ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, das dieser zu vertreten hat. Entscheidend für unseren Provisionsanspruch ist die durch uns (durch Herstellung des Kontaktes) herbeigeführte Möglichkeit des Vertragsabschlusses bezüglich des angebotenen Objektes bzw. eines Bestandteils der Objektgruppe. Vorkenntnis sind geeignet glaubhaft zu machen und uns spätestens bis 7 Tage nach Zugang des Angebotes schriftlich mitzuteilen. Bei Unterlassung dieser Anzeige bleibt unser Provisionsanspruch bestehen. Objekte, die konkret an einen bestimmten Adressaten gerichtet sind, dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Der ursprüngliche Adressat haftet für die Courtage und tritt diesbezüglich auf, als hätte er selbst den Kaufvertrag abgeschlossen. Wir sind berechtigt, im Rahmen eines Provisionsgeschäftes auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns unaufgefordert unverzüglich über den Fortgang der Verhandlungen sowie über einen Vertragsabschluß zu informieren. 3. Ergänzende Regelungen 1. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige wirksame Regelung, die die unwirksame mit der größtmöglichen Näherung erreicht. 2. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vinaros/Castellon, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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